Kiss Orthodontics

Gipsfreie KFO-Praxis in der GKV-Versorgung

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

intraorale 3D-Scanner und 3D-Drucker werden für moderne KFO-Praxen
verwendet. Der Werbeslogan -GIPSFREIE KFO- Praxis- verführt viele Kassenzahnärzte bei GKV-Versicherten keine Gipsmodelle anzufertigen.
Stattdessen werden 3D-Modelle bei Bedarf gedruckt.

Lassen sich 3D- Leistungen über die BEMA-Ziffern 7a,117 und Laborkosten abrechnen ? NEIN

Die digitale Abformung und der 3D-Druck sind keine Kassenleistungen. Wer
dennoch über die KZV BEMA-Ziffern und Laborkosten abgerechnet hat, sollte seine KZV-kontaktieren und eine rückwirkende Berichtigung beantragen.
Dadurch entkräften sie vorausschauend strafrechtliche Vorwürfe:
- Abrechnungs- und Sozialbetrug
- Urkundenfälschung

Falschabrechnung liegt beim BEMA dann vor, wenn NICHT alle Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt waren, die Leistungsposition dennoch angesetzt wurde und der unberechtigte Ansatz nicht aus der Abrechnung erkennbar ist. Eine analoge Abrechnung gibt es beim BEMA nicht.

Quelle: LSG Bayern 29.11. 2000 Az. L 12 KA 504/99

Bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die KZV müssen explizit Gipsmodelle vorliegen. Die nachträgliche Erstellung von Unterlagen (3D-Druck) und die diesbezügliche „nachträgliche Bearbeitung“ der Dokumentation erfüllen den Tatbestand der Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB.

Eine GIPSFREIE Praxis ist eine reine Privatpraxis.

Bleiben Sie KiSS im Kampf für die KFO gewogen?

Symposium in Düsseldorf 11.-13. November
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Marketing Kurs in München 25.-26. November
http://www.forestadent.de/documentpool/kurse_16/kurs_16-23.pdf

KiSS - Skripte zum bestellen
http://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/11/Skripte-bestellen.pdf

KFO-Ratgeber 2. Auflage vom Juni 2015
http://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/9/KFO-Ratgeber.pdf
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