Kiss Orthodontics

EBZ-Unterstützungs-Beitrag-Frist 31-12-2022

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die 38. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z sieht eine partielle Mitfinanzierung des EBZ vor. Die KZBV und die GKV-SV haben die Mitfinanzierung beim EBZ vereinbart.

Bundesweit wird im März ein Gesamtbetrag in Höhe von € 25 Mio. zur Verfügung gestellt.

Die vertragszahnärztlichen Praxen und Einrichtungen, die bis spätestens 31.12.2022 die benötigten EBZ-Module gegenüber ihrer KZV gemeldet haben, erhalten für die eingesetzten PVS-Module eine Pauschale wie folgt:

Zahnersatz (ZE): € 360,00
Kieferorthopädie (KFO): € 300,00
Parodontose (PAR): € 160,00
Kieferbruch (KBR): € 80,00

Die Pauschalen werden einmal je Abrechnungsnummer, d. h. unabhängig von der Anzahl der Praxisstandorte, gewährt.
Die Auszahlung erfolgt im März 2023. Ab dem 15.11.2022 kann der Meldebogen für die Mitfinanzierung der EBZ-Module im Mitgliederbereich ihrer zuständigen KZV ausgefüllt werden.
Es ist wichtig, dass der Meldebogen vollständig möglichst umgehend, spätestens bis zum 31.12.2022 ausgefüllt und eingereicht wird. Nach dem Termin können Ansprüche zur EBZ-Unterstützung nicht mehr geltend gemacht werden (=Frist beachten).

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