Kiss Orthodontics

Schwere Kieferanomalie- was ist das ?

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei GKV und Beihilfe basiert die Beurteilung der Erwachsenenbehandlung
auf der sogenannten 'SCHWEREN' Kieferanomalien.
Wissenschaftlich ist eine Differenzierung in 'LEICHTE' und 'SCHWERE' Kieferanomalien nicht definiert. Die bisherige subjektive Abgrenzung durch KIG und Gutachtermeinung unterliegt einer hohen Streubreite.

Das bestehende Konfliktpotential unklarer Kriterien induziert Klagen.
Gerichte schreiben dazu:
' Eine schwere Kieferanomalie im Sinne von § 15 Abs. 2 BBhV ist schon dann gegeben, wenn eine sog. sekundäre Anomalie vorliegt, die erst im Erwachsenenalter erworben wurde, die behandlungsbedürftig ist und die Behandlung ausschließlich auf einer zahnmedizinisch zwingenden Indikation beruht und nicht die Verbesserung der Ästhetik im Vordergrund steht.
Es greift zu kurz, wenn für die Bestimmung des Rechtsbegriffs schwere Kieferanomalie auf die Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 2003, Bundesanzeiger Nr. 226 S. 24966 verwiesen wird.'

Sekundäre Zahnstellungsanomalie = 'SCHWERE' Kieferanomalie

Quelle:
http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?doc.id=MWRE150000498&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint

Kommentar:
Mit diesen Entscheidungen von Verwaltungsgerichten ist eine KIG- Einstufung, eine medizinische Notwendigkeit zur chirurgischen Bisslagekorrektur und die chirurgische Indikationsstellung obsolet. Die Durchführungsbestimmungen der Beihilfe wurden in einzelnen Regionen angepasst. Sekundäre Zahnstellungsanomalien sind genehmigungs- und erstattungsfähig. Andere Beihilfen werden bei einer Klage nachziehen.
Der analoge Weg über Sozialgerichte wartet auf Kläger. Damit wird der klassischen Erwachsenenbehandlung die Tür geöffnet.

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