Kiss Orthodontics

Retainer & GOZ 2197 -Regress

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

KFO-Praxen erhalten Regressforderungen bezüglich der Retainerrechnung (GOZ 6100+6140) und der adhäsiven Befestigung (GOZ 2197). Gesammelte Rückforderungen von PKV/Beihilfe sind bisher nicht bekannt.

Gebührenstreitsachen werden zumeist von der Berufshaftpflicht nicht abgedeckt. Bei Gerichtsverfahren sollte man das Recht auf Anhörung eines Sachverständigen einfordern. Sachverständig sind für Gerichtssachen nur Fachzahnärzte für KFO. Dem Parteiantrag auf Anhörung eines Sachverständigen folgen alle Gerichte.

Der Sachverständige ist bei der Antwort nicht an die bestehende Rechtsprechung bzw. BVG-Urteile gebunden. Im Verfahren erklären sachverständige KFO'ten die realen Abläufe bei der Retainerfixation, der adhäsiven Befestigung und der anschließenden GOZ-/GOÄ- Rechnungslegung.

Der Vergleich zwischen BEMA- und GOZ-Rechnungslegung ist ein zentraler Verhandlungspunkt bei der gebührenrechtlichen Befragung.

Quelle: OLG Brandenburg vom 01.11.2018 (Az. 12 U 266/16)

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