Kiss Orthodontics

AVL- Aufklärungs- & Angebotspflichten

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach dem Patientenrechtegesetz und dem OLG- Urteil von 2007 umfasst eine ordnungsgemäße Aufklärung alle zur Verfügung stehenden Diagnose- und Therapiealternativen unabhängig vom Leistungskatalog der GKV und der Höhe der privaten Zuzahlung.

Alle medizinisch notwendigen AVL- Möglichkeiten sind aufklärungs- und dokumentationspflichtig.

Das OLG Oldenburg entschied, dass ein Zahnarzt gegenüber Patienten auf alle Alternativen hinweisen muss, unabhängig von der Höhe des Eigenanteils inclusive außervertraglicher Leistungsangebote.

Formal gesehen ist es allein Sache des Patienten zu entscheiden, welche Versorgung er sich leisten wolle.

Das Patientenrechtegesetz verlangt, dass die Aufklärung über Behandlungsalternativen inclusive wirtschaftlicher Aspekte nachweisbar zu erfolgen hat.

Eine rechtlich wirksame AVL-Aufklärung erfordert die Dokumentation des Auswahlprozesses für Diagnose & Therapie in der Karteikarte oder in einem separaten Blatt mit Unterschriften, um der ärztlichen Beweislast für die AVL- Angebotspflicht im Streitfall entsprechen zu können.

Quelle: OLG Oldenburg, Az: 5U 61/07; § 630 BGB

2 Kurse in Karlsruhe 28.-29. März
http://www.kiss-orthodontics.de/kfoaktuell/event.pdf?140214

Kurs in Köln 21-22. März
http://www.forestadent.de/documentpool/kurse_14/Kurs_14-21.pdf

Kurs in Hannover 16.-17. Mai
http://www.forestadent.com/documentpool/kurse_14/Kurs_14-22.pdf

2 Kurse in Berlin 27.-28. Juni
http://www.kiss-orthodontics.de/kfoaktuell/event2.pdf?140220

7. KiSS-Symposium in Düsseldorf 07-09. November
http://www.kiss-orthodontics.de/kfoaktuell/symposium.pdf?140317

Wer nicht für Patienten, Plan und Prestige kämpft hat schon verloren.
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finden Sie kostenfrei auf www.kiss-orthodontics.de.

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