IP- Doppelabrechnung erlaubt ?
Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die KZV Bayern hat sich aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens (=nicht rechtskräftig) dazu entschieden die IP- Doppelabrechnung zukünftig NICHT mehr zu sanktionieren.
Zitat
.....auf Grundlage eines aktuellen Urteils des Sozialgerichts Münster vom 28. April 2025 hat die KZVB entschieden, ihre bisherige Spruchpraxis zu ändern. Künftig erfolgt keine sachlich-rechnerische Berichtigung mehr allein deshalb, weil IP-Leistungen (Individualprophylaxe) sowohl durch den Kieferorthopäden als auch durch den Hauszahnarzt beim gleichen Patienten im selben Zeitraum abgerechnet wurden.
Während die Rechtsprechung bislang solche sogenannten Doppelabrechnungen kritisch gesehen hat, hat das Sozialgericht Münster nun klargestellt, dass der BEMA eine solche Doppelabrechnung jedenfalls nicht kategorisch ausschließt. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und eine Berufung möglich bleibt, sieht die KZVB gute Chancen, dass diese Rechtsauffassung auch vor einem LSG Bestand haben wird. Das Bayerische LSG beispielsweise hat in vergleichbaren Fällen bereits deutlich gemacht, dass für die Abrechenbarkeit allein der Inhalt des BEMA maßgeblich ist. Eine Einschränkung der Abrechenbarkeit für Kieferorthopäden ist aus dem BEMA nicht ersichtlich. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass die Krankenkassen Berichtigungsanträge stellen werden. Die KZVB beabsichtigt diese mit Hinweis auf die neue Rechtsprechung zurückzuweisen.
Ab dem nächsten Abrechnungslauf wird die KZVB keine sachlich-rechnerische Berichtigung mehr vornehmen, wenn Doppelabrechnungen bei IP-Leistungen vorliegen. Zudem werden Berichtigungsanträge seitens der Krankenkassen mit Hinweis auf das neue Urteil von der KZVB direkt zurückgewiesen. Eine kollegiale Abstimmung mit dem Hauszahnarzt ist also nicht mehr Voraussetzung für die Abrechenbarkeit, bleibt aber empfehlenswert, um Doppelungen ohne Leistungsinhalt zu vermeiden und Rückfragen vorzubeugen. .........
Kommentar
Die Budgetierung aller Prophylaxe Leistungen wird parallel dazu aktuell beim BSG verhandelt. Der Regress bleibt dann erhalten?
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