Therapie- FREIHEIT- in Gefahr Teil III ?
Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Beihilfe bei Erwachsenen mit orthodontischen & funktionellem Behandlungsbedarf ist meist problematisch.
Wie läßt sich Erstattung für Funktionsbehandlung erfolgreich einfordern ?
Unverzichtbar ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit für eine craniomandibuläre Funktionsbehandlung in differenzialtherapeutischer Abgrenzung zur Orthodontie und 'Applied Kinesiology'.
Die Verknüpfung von Orthodontie, Funktionstherapie und Kinesiology mit einer 'COPA-Schiene' im gleichen Behandlungsplan, gleichem Therapiezeitraum und der gleichen Rechnungslegung führt häufig zur Erstattungsablehnung.
Quelle: VG Minden Az. 4K 781/12 vom 03. Januar 2014
Die separate Beantragung von einem Funktionsplan erleichtert die Erstattungsfähigkeit der Funktionsbehandlung bei der Beihilfe.
Orthodontische Behandlungen für Erwachsene können erstattungsfähig sein. Der VGH Baden-Württemberg hat klar definiert unter welchen Umständen die Beihilfe für Erwachsene ohne Chirurgie gewährt wird.
Die KFO- Behandlung ist erstattungsfähig wenn die Zahnstellungsanomalie sekundär ausgelöst wurde. Zahnstellungsveränderungen, die erstmal im Erwachsenenalter auftraten.
Quelle: VGH BW 2 S 2904/10
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Kurs in München 13. September
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7. KiSS-Symposium in Düsseldorf 07.-09. November
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Wer nicht für Patienten, Plan und Prestige kämpft hat schon verloren.
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