Zuzahlung-Rechtsgrundlage
Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen
die KFO erwartet zeitnah die neue Rechtsgrundlage für die Zuzahlung im TSVG-Gesetz. Die KZV-BW arbeitet bereits sei 01.Januar 2019 mit dem neuen AOK-Vertrag auf Basis der BDK & KZBV & DGKFO- Vereinbarung vom Nov. 2016.
Unklar ist, ob und wie die Prüfstellen der KZV'en neben der KIG-Evaluation und Wirtschaftlichkeitsprüfung die Zuzahlungs-Streitsachen hinsichtlich Mehrleistungen aufarbeiten ?
Die Selbstverwaltung wankt aktuell, da das BMG die Inhalte der Kassenversorgung selbst bestimmen will und den trägen G-BA Arbeitskreis degradiert. Kommt nach der Fettabsaugung die MFA & Alignertherapie in den GKV- Leistungskatalog bei gleichen BUDGETS?
Bleiben Sie KiSS im Kampf für die KFO gewogen?
Zuzahlung 3.0
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/36/Zuzahlung.pdf
Erstattung 4.0
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/40/Erstattung-4-0.pdf
Hamburg 5. & 6. April 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/41/2-Kurse-in-Hamburg.pdf
Münster 3. & 4. Mai 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/42/2-Kurse-Munster.pdf
Berlin 8. Juni -der entgleiste Fall
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/38/Der-entgleiste-Fall.pdf
Wiesbaden 14. & 15. Juni 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/43/2-Kurse-Wiesbaden.pdf
Stuttgart 28. & 29. Juni 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/44/2-Kurse-Stuttgart.pdf
Skripte bestellen
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