Kiss Orthodontics

Ablehnung der Behandlung

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen

wann darf ich eine Behandlung von Patienten ablehnen?

Schmerz- und Notfälle: NIE
- Notversorgung ist Pflicht.

Laufender Behandlungsvertrag: Behandlungspflicht innerhalb des Fachgebiets. Überweisung bei Komplikationen ist jederzeit möglich.

Eine Ablehnung bedarf eines triftigen nachweisbaren Grundes:
- Therapiemaßgaben von Patient außerhalb des medizinischen Standards (NON-Ex, kein MB,....)
- zerrüttetes Vertrauensverhältnis bei:
Beleidigungen, Drohungen und Gewalt.
- wiederholte kategorische Nichtbefolgung der Therapiemaßgaben des Arztes (Risiko größer als möglicher Therapieerfolg).
- Patient besteht auf unwirtschaftlichen oder kontraindizierten Maßnahmen.

Eine Ablehnung bedarf einer detaillierten Karteikartenführung. Eine Mahnabfolge sollte nachweisbar sein. Zeugen benennen und unterschreiben lassen.

Beleidigungen, Beschimpfungen oder Drohungen sollten „originalgetreu“ in der Dokumentation wiedergegeben werden.

Eine Ablehnung eines Patienten ohne nachvollziehbaren & nachweisbaren Grund kann ein berufsrechtliches Verfahren und/oder eine Strafanzeige auslösen. Eine unterlassene Hilfeleistung ist für Ärzte ein schwerwiegendes Delikt.

KiSS = keep it simple and safe!

Berlin 8. Juni -der entgleiste Fall
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/38/Der-entgleiste-Fall.pdf

Wiesbaden 14. & 15. Juni 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/43/2-Kurse-Wiesbaden.pdf

Stuttgart 28. & 29. Juni 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/44/2-Kurse-Stuttgart.pdf

Nürnberg 7. September 2019 parallel zur DGKFO
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/50/Kurs-Nurnberg.pdf

Düsseldorf 8.-10. November 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/47/12-Sympos-Dusseldorf.pdf

Skripte bestellen
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/48/Skripte-bestellen.pdf
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