Kiss Orthodontics

Therapie- FREIHEIT- in Gefahr Teil II ?

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

private Kostenträger bezweifeln häufig die medizinische Notwendigkeit von
LINGUAL Technik unabhängig vom Befund.

Wie läßt sich Therapiefreiheit für Lingualtherapie einfordern ?

Unverzichtbar ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit für eine linguale Bracketapplikation in differenzialtherapeutischer Abgrenzung zur Bukkaltechnik und Aligneranwendung.

Der Indikationskatalog für Lingualbehandlung:
- biomechanische Vorteile
- erhöhtes Kariesrisiko bei Mundatmung
- Vermeidung von sichtbaren Demineralisationen (white spots)
- erhöhter bukkaler Füllungsgrad & Veneers
- parodontale Recessionen
- psychosoziale Belastung im Berufsalltag
usw.
Die DGLO hat hierzu eine Wissenschaftliche Stellungnahme publiziert:

Quelle: http://www.dglo.org/de/ueber-dglo/stellungnahme

Hauptproblem bei den privaten Kostenträgern ist die Erstattung der Lingualbrackets bzw. der Laborprozess. Die separate Abrechnung konfektionierter Brackets (Handelsware) ist dabei nach GOZ 1988 nicht möglich - nach GOZ 2012 mit schriftlicher Vereinbarung möglich.
Über die wirtschaftlichen Erstattungsprobleme sollte entsprechend der wirtschaftlichen Aufklärungspflicht aus dem Patientenrechtegesetz im Vorhinein aufgeklärt werden.

Die NICHT- Erstattung der Kosten für Lingualbrackets wurde vom Amtsgericht Hamburg am 30. Januar 2014 bestätigt.

Quelle: AG Hamburg Az. 8b C 60/12

Kurs in Hannover 16.-17. Mai
http://www.forestadent.com/documentpool/kurse_14/Kurs_14-22.pdf

2 Kurse in Berlin 27.-28. Juni
http://www.kiss-orthodontics.de/kfoaktuell/event2.pdf?140220

Kurs in München 13. September
http://www.kiss-orthodontics.de/kfoaktuell/event.pdf?140401

7. KiSS-Symposium in Düsseldorf 07.-09. November
http://www.kiss-orthodontics.de/kfoaktuell/symposium.pdf?140317

Wer nicht für Patienten, Plan und Prestige kämpft hat schon verloren.
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finden Sie kostenfrei auf www.kiss-orthodontics.de.

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