Vorwurf eines Behandlungsfehlers
Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein emotional verunglimpfender Patientenbrief mit dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers wird nach dem Lesen oftmals nur abgeheftet.
Ist eine schriftliche Antwort auf herabwürdigende Briefe mit der Anforderung von Unterlagen oder dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers immer erforderlich?
Unabhängig vom Ton oder möglichen Beschimpfungen ist ein Arzt generell verpflichtet, bei einer schriftlichen Nachfrage eines Patienten zu antworten bzw. Auskunft zur abgelaufenen Behandlung zu erteilen.
Von einer subjektiven fachlichen Bewertung des Behandlungsablaufs bezüglich eines Behandlungsfehlers oder einer korrekten Indikationsstellung ist abzuraten. Auch bei einer alio loco Behandlung beim Konkurrenten ist von einer subjektiven gutachterlichen Bewertung abzuraten.
Im Antwortbrief empfiehlt es sich auf die Übermittlung von Tatsachen bzw. Befunden (Kopien) zu beschränken. Der Berufshaftpflichtschutz wird dadurch nicht gefährdet.
Quelle:
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