Kiss Orthodontics

Regress-Wirtschaftlichkeitsprüfung I.Teil

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterscheidet man die Individualprüfung bei hohen Kosten bzw. sonstigem Schaden und die Praxisprüfung (= 100 Fall-Statistik) aller laufenden Behandlungen im Quartal im Vergleich zum Landesdurchschnitt.

Der Regress bei der Gesamtprüfung bezieht sich meist auf BEMA-Ziffern außerhalb des Leistungskamms der BEMA-Pläne und wird in den Prüfungs-, & Beschwerdeausschüssen der KZV'en - je nach Besetzung- unterschiedlich bearbeitet.
Die prozentuale Duldungsquote der erlaubten Überschreitung schwankt je nach Ziffer (Ä1, 04, 10, 105, 106, 107, 125, 129, 7700+602) und Ausschussbesetzung zwischen 50 - 250%.

Als nachträgliche Begründung der eigenen Leistungserbringung zur Vorlage beim Prüfungsausschuss für eine erhöhte Abrechnungsfrequenz sollte keinesfalls ein Mundhygiene- bzw. Praxiskonzept angeführt werden.

Es empfiehlt sich Patientenlisten und Indikationen zu verknüpfen. Bei Patienten mit Migrations -Hintergrund ist ein erhöhter Beratungsaufwand vertretbar. Auf die kompensatorische Einsparung von Dolmetschern ist hinzuweisen. Alle Bescheinigungen, die dem Prüfungsausschuss nicht vorlagen, können später beim Sozialgericht nicht nachgereicht werden.

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