Kiss Orthodontics

Beihilfe für Erwachsene ohne OP- neues Urteil

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der VGH Baden-Württemberg hatte klar definiert unter welchen Umständen die Beihilfe für Erwachsene ohne Chirurgie gewährt wird. Jetzt kommt der
VGH-Greifswald zu ähnlichen Ergebnissen.

Die KFO- Behandlung ist medizinisch indiziert:
- ästhetische Gründe sind ausgeschlossen
- keine Behandlungsalternative vorhanden
- erhebliche Folgeprobleme (z.B.CMD) bestehen
- es liegt eine sekundäre Anomalie vor, die erst im Erwachsenenalter erworben wurde.

Für den VGH Greifswald (Meck.-Pom) ist die Durchführung einer
chirurgischen Bisslagekorrektur nicht zwingend erforderlich.

Quelle: Az: 6A 1692/12 vom 20. November 2014

Voraussetzung für den Beihilfeanspruch ohne chirurgische Bisslagekorrektur
ist, dass eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die eine kombinierte Behandlung indiziert. Zurück zur Therapiefreiheit !

Bei der Therapiedurchführung ist es unerheblich ob einer operative Korrektur tatsächlich durchgeführt wird. Langsam wird die DENTOALVEOLÄRE Kompensation bei schweren Kieferanomalien beihilfefähig.

Wer nicht kämpft hat schon verloren.

Köln, 20.-21. März
http://www.forestadent.de/documentpool/kurse_15/kurs_15-22.pdf

Dortmund, 24.-25.April
http://www.kiss-orthodontics.de/kfoaktuell/event.pdf?141208

Freiburg, 12.-13. Juni
http://www.forestadent.de/documentpool/kurse_15/kurs_15-23.pdf

Wiesbaden, 19.-20. Juni
http://www.kiss-orthodontics.de/kfoaktuell/event2.pdf?141208

München, 18-19. September parallel zur Wiesn
http://www.kiss-orthodontics.de/kfoaktuell/symposium.pdf?141208

KiSS - Skripte zum bestellen
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