Zuzahlung bei Füllungen nach §28Abs.2 SGB V
Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,
viele Kieferorthopäden sind unzufrieden mit dem verpflichtenden Aufklärungsinhalt im neuen Zuzahlungs- Pflicht Formular 4d.
Im Vergleich zur bewährten Zuzahlungsregelung im Füllungsbereich nach § 28 Abs.2 SGB V ist der Aufklärungshinweis im Formular 4d überdimensioniert.
Vergleichen Sie selbst die verpflichtende Aufklärung bei der Kons - bzw. KFO- Zuzahlung:
Erklärung des Versicherten
Ich bin von meiner Zahnärztin / meinem Zahnarzt über die nach den gesetzlichen Bestimmungen
(§ 28 Abs. 2 SGB V) und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ausreichende, zweck-
mäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnfüllungen unterrichtet worden. Ich wünsche eine
darüber hinausgehende Versorgung auf Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und
verpflichte mich, die anfallenden Mehrkosten selbst zu tragen.
.....so kurz und klar läßt sich die Zuzahlung ausformulieren für die Füllungen ............
Die vorliegende Pflichtaufklärung im Formular 4d hat Kürzungs- und Klarstellungsbedarf.
Bleiben Sie KiSS im Kampf für die KFO gewogen ?
Budgetierung & Zuzahlungsreform Stuttgart 30. September 2023
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/80/Stuttgart-Budget.pdf
Der entgleiste Fall- Frankfurt 14. Oktober 2023
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/78/Der-entgleiste-Fall.pdf
16. KiSS- Symposium 3.-5. November 2023
Budgetierung & Zuzahlungsreform
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/79/Symposium.pdf
Marketing-Kurs - Frankfurt 25. November 2023
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/76/Kurs-Marketing.pdf
Bestellformular
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/83/Bestellformular.pdf
Zuzahlungsreform- Monografie September 2023
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/81/Zuzahlung.pdf
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