Retainer-Erstattung
Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen
mit dem OVG-Urteil vom 23.11.2018 aus NRW glaubte man, das die Erstattungsprobleme für Retainer gelöst seien?
Analog zur GOZ-Ziffer 2197 wird die separate GOZ- Rechnungslegung von Retainern von Kostenträgern weiterhin angezweifelt.
Ursache für diese Retainer- Problematik ist die vorschnelle GOZ-Interpretation der BZAEK aus dem Jahr 2012, unterschiedliche Anfertigungs- und Abrechnungs-Varianten incl. M. & L, die Spannbreite der Kosten zwischen 80.- bis 600.-€, eine fremdgesteuerte Spar-Sturheit bei Sachbearbeitern und die starren Durchführungsbestimmungen der Beihilfen.
Der festsitzende Retainer ist eine zentrale Säule der Retentionsphase und für den dauerhaften Erfolg von Okklusion und Frontzahnführung unverzichtbar.
Genau so unverzichtbar ist der Kampf für die separate Erstattung. Dabei muss die Leistungsabrechnung korrespondierend zur Leistungserbringung erfolgen - NACHVOLLZIEHBAR !
KiSS = keep it simple and safe!
Berlin 8. Juni -der entgleiste Fall
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Wiesbaden 14. & 15. Juni 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/43/2-Kurse-Wiesbaden.pdf
Stuttgart 28. & 29. Juni 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/44/2-Kurse-Stuttgart.pdf
Nürnberg 7. September 2019 parallel zur DGKFO
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Düsseldorf 8.-10. November 2019
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