Kiss Orthodontics

Material-Mehrkosten vorm OLG Düsseldorf

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen

die Material-Mehrkosten bei Brackets wird zunehmend zum Streitfall, da die Erstattung bei Beihilfe, PKV und Zusatz-PKV meist begrenzt oder vollständig abgelehnt wird.
Bei der Materialkosten- Rechnung muss man die kostenlosen Brackets abziehen (-Standardmaterial).
Erfolgt kein Abzug der einfachen Brackets ist die Rechnungslegung falsch, nicht fällig und wird bei Gericht nicht anerkannt.

Quelle: Az. 23 U 87/17 vom 30.01.2018 OLG Düsseldorf

Das Gericht schreibt dazu:
Da die rechtlichen Voraussetzungen einer Mehrkostenvereinbarung nicht erfüllt waren, waren die Mehrkosten auch nicht zu erstatten, weil sie der Patient dem behandelnden Zahnarzt nicht schuldet.

Glücklicherweise konnte man im Verlauf des Verfahrens die falsche Rechnunglegung rückwirkend ändern (= heilen). Dies erleichterte den Druck auf die fehlerhafte KFO-Praxis. Allerdings muss man für das Heilen von falschen Rechnungen -wie hier - eine höhere Instanz anrufen.

Bei indirekten geklebten und/oder individuell erstellten Lingual - Brackets mit Laborprozess muss Standardmaterial IMMER abgezogen werden. Rechnungen ohne Abzug sind ungültig und nicht fällig.

Bleiben Sie KiSS im Kampf für die KFO gewogen?

Düsseldorf 8.-10. November 2019
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Stuttgart 30. November 2019
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München, 27+ 28.März 2020
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Mannheim 25. April 2020
Der entgleiste Fall
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