Zuzahlungsreform 01.01.2023
Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die gesetzlich festgelegte Zuzahlungsreform startet zum 01.01.2023.
Folgende Fragestellungen sind dabei zu beachten:
- gibt es Bestandsschutz für die laufenden Zuzahlungsvereinbarungen ?
- für wieviele Jahre darf ich die laufende Zuzahlung & Ratenzahlungen weiterführen?
- ab wann gelten die neuen Zuzahlungsregeln für die Altfälle?
- folgende Mehr- und Zusatzleistungen sind ab 1.Januar erlaubt ?
- gibt es eine Begutachtung / Plausibilitätskontrolle der Zuzahlung?
- gibt es eine Anzeigepflicht der Zuzahlungsverträge an die Kasse-KZV analog zum BEMA-Plan?
- gibt es eine Anzeigepflicht der Ratenzahlung, Vorauszahlung, Einmalzahlung?
Bleiben Sie KiSS im Kampf für die KFO gewogen ?
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