Eigenanteil-Zuzahlung-Selbstbehalt
Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen
der Selbstbehalt und die Zuzahlung ist in der KFO bei allen Versicherten mittlerweile Alltag und im GKV-Bereich gesetzlich geregelt. Für alle KFO-Praxen besteht eine wirtschaftliche Aufklärungspflicht der Patienten nach BGB (§ 630 c Abs. 3 = Patienterechtegesetz).
...weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist .... muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren......
Das Landgericht Berlin hat einen Arzt zur Rückzahlung des Honorars verurteilt, da er die gebotene wirtschaftliche Informationspflicht vor Therapiebeginn nicht hinreichend erfüllt habe.
Quelle: LG Berlin Az 6 S 9/17 vom 07.02.2019
Vereinbaren sie vor Therapiebeginn möglichst alle geplanten Eigenanteile mit Patienten schriftlich. Vereinbarungen kurz vor einem Therapieschritt werden retrospektiv kritisch beurteilt. Neuverhandlungen kurz vor Behandlungsende bei Retainern, usw.ohne vorherige Kosteninformation sind bedenklich.
Bleiben Sie KiSS im Kampf für die KFO gewogen?
Düsseldorf 8.-10. November 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/47/12-Sympos-Dusseldorf.pdf
Stuttgart 30. November 2019
Marketingkonzept, Imageaufbau und individueller Praxis- Check zur Steigerung der Nachfrage
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München, 27+ 28.März 2020
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/52/Munchen-2-Kurse.pdf
Mannheim 25. April 2020
Der entgleiste Fall
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