Kiss Orthodontics

Berufsrecht ./. Vertrags-Zahnarztrecht

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen

die BZAEK stellt mittels Pressemitteilung die Abgrenzung zwischen Berufsrecht (LZK) und Vertrags-Zahnarztrecht (KZV) klar.

Zitat:
Die Prüfung ... gleichwertiger Abschlüsse soll unter Einbeziehung der BZAEK in Form eines Stellungnahmerechts erfolgen, ....
Entscheidend ist: Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich ausschließlich auf das SGB V, das Vertragszahnarztrecht und die Abrechnungsberechtigung innerhalb der GKV.
Eine berufsrechtliche Gleichwertigkeit ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Die Rechtskreise des Vertragszahnarztrechts und des Berufsrechts müssen voneinander getrennt betrachtet werden.

Die Zuständigkeit für alle berufsrechtlichen Fragen der Gleichwertigkeit von Weiterbildungsabschlüssen verbleibt unverändert bei den LZK.

Tipp
KFO tätige Zahnärzte und MSC sollten in Absprache mit Ihrer KZV die Bestandswahrung der KFO-Leistungserbringung sicherstellen.

Bleiben Sie KiSS im Kampf für die KFO gewogen?

Kurs in Baden-Baden-02.Oktober 2026
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/104/Kurs-in-Baden-Baden.pdf

19. KiSS- Symposium Düsseldorf 6.-8. November 2026
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/108/19-Symposium.pdf

PKV- und Beihilfe Konfliktlösung Version 6.0
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/101/Rotes-Modulsystem.pdf

Digitale KFO-Kalkulation Version 2.1
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/103/Gelbes-Modulsystem.pdf

Zuzahlung und Zusatz-PKV Version 4.1
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/102/Blaues-Modulsystem.pdf

Bestellformular Skripte und Modulsysteme
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/100/Bestellformular.pdf
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finden Sie kostenfrei auf www.kiss-orthodontics.de.

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