PKV-Therapievorgaben
Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,
PKV-Gutachten zur beantragten Alignertherapie von nicht zertifizierten und/oder praktisch unerfahrenen Gutachtern führen oftmals zu einer Therapiemaßgabe mit folgenden Vorgaben:
- orthodontische Kompensation ungeeignet
- Aligner ungeeignet
- kombiniert KFO-KCH Vorgehen zwingend erforderlich
- Multibandtherapie ist zwingend erforderlich
Die Abschreckungsquote solcher Gutachten bei PKV-Versicherten ist hoch. Es folgt oftmals der Verzicht auf KFO. Nur eine Klage hilft weiter. Solche PKV- Therapiemaßgaben schränken die gebotene Therapiefreiheit der Antragssteller ein und haben vor Gericht keinen bestand.
Quelle: LG Dresden Az 8 O 1344/16 vom 14.06.2017
Abschlägige Urteile gegen solche PKV-Therapiemaßgaben sollte man für jeden auffälligen PKV-Gutachter SAMMELN und eine Strafanzeige wegen VORSÄTZLICH FALSCHER BEGUTACHTUNG gemeinschaftlich vorbereiten.
Nur durch solchen STRAFVERFAHREN lassen sich uneinsichtige PKV-Gutachter zur Akzeptanz der gebotenen Therapiefreiheit reorientieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren!
Nürnberg 7. & 8. Juli
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Bonn 14. Oktober
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Düsseldorf 10.-12. November
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Münster 01.-02. Dezember
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Garmisch-09.-12. Februar 2018 Fasching
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