Kiss Orthodontics

Zahnarzt-Nummer ab 01.01.2023

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab Januar 2023 bekommen alle Ärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen eine lebenslange Zahnarzt-Nummer (=LARN). Alle angestellten, ermächtigten und zugelassenen Vertrags-Zahnärzte bekommen eine eigene Identifikations-Nummer analog zur Steuer-Nr..

Diese LARN sind in der Humanmedizin bei den Ärzten bereits Alltag. Bei der Abrechnung und Verordnungen ist die Angabe dieser LARN ab 1. Januar Pflicht. Die Prüfmechanismen der KZV'en erlauben Plausibilitätsprüfungen der Leistungserbringung pro Quartal, Woche, pro Tag und Arbeitsstunde.

Die TAGESPROFILE der Ärzte kann man in Arbeitszeiten umrechnen. Alle abgerechnten Leistungen werden dahingehend überprüft, ob der abgerechnte tägliche Umfang tatsächlich von einem Zahnarzt erbracht werden kann?

Für jede Leistung gibt es Prüfzeiten, die als bundeseinheitliche Durchschnittsnorm gelten. Die LARN erlaubt alle Leistungen von allen Zahnärzten an jedem Ort hinsichtlich Inzidenz und Zeitaufwand zu messen und als Tagesprofil bei der Leistungserbringung zu überprüfen.

Werden tägliche Arbeitszeiten von über 10 Stunden ermittelt leitet die KZV ein Prüfverfahren ein, dass zu erheblichen Regressen führen kann. Der gläserne Zahnarzt wird im Jahr 2023 zur Realität. Bei Großpraxen (MVZ) mit vielen Helferinnen und wenig Zahnärzten wird der Regressbescheid vermutlich zum Alltag.

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