Kiss Orthodontics

EBZ-Start-Formulare-01-01-2023

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

im aktuellen BMV-Z ist der verbindliche EBZ-Start zum 01-01-2023 festgelegt. Einige Software-Hersteller haben die Forderungen aus dem BMV-Z und die eFormulare nicht vollständig fehlerfrei programmiert, an alle Praxen ausgeliefert und das Update-fehlerfrei installiert.
Bei Hard- und Software Komplikationen in der Praxis im Jahr 2023 empfiehlt es sich die Handlungsoption aus Anlage 15 zum BMV-Z anzuwenden: siehe Anlage 15 §17 Absatz (5)
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Zitat von § 17 Absatz 5
Nach dem Start des flächendeckenden Echtbetriebs des elektronischen Beantragungs und Genehmigungsverfahrens ab dem 01.01.2023 kann der Vertragszahnarzt in begründeten Fällen, insbesondere bei Programmierfehlern oder sonstigen, länger andauernden technischen Störungen, die nicht bis zum Ende des nachfolgenden Werktags behoben sind, in einer Einführungsphase von zwölf Monaten einen mittels Stylesheet nach Anlage 14c zum
BMV-Z erzeugten papiergebundenen, unterschriebenen Ausdruck des Behandlungsplans an die Krankenkasse versenden.
2 Die entsprechenden Vordrucke der Anlage 14a zum
Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) 15-9
BMV-Z dürfen ab dem 01.01.2023 nicht mehr genutzt werden.
3 Zahnarztpraxen, deren Aufgabe bis zum 30.06.2023 erfolgt, sind nicht verpflichtet, am elektronischen Beantragungs und Genehmigungsverfahren teilzunehmen. 4 Sie können auf die entsprechenden Vordrucke der Anlage 14a zum BMV-Z zurückgreifen.
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Bei Verwendung eines Stylesheet nach Anlage 14c als Papierausdruck bei seinen Anträgen sollte man einen Begleitbrief mit Verweis auf die temporäre Softwarekomplikation und die vorübergehende Anwendung der Ausnahmeregelung nach Anlage 15 §17 Abs. 5 der BMV-Z dazulegen.

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