TSVG-Pflichten ab Mai 2019
Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen
das TSVG ist ab Mai rechtskräftig. Damit wird die KFO-Zuzahlung reguliert. Welche Regularien, Aufklärungspflichten und Formulare kommen auf die Praxis zu?
Werden im Rahmen einer KFO- Behandlung neben kieferorthopädischen Leistungen, die im BEMA abgebildet sind, Mehrleistungen oder Zusatzleistungen erbracht, ist der Versicherte vor Beginn der Behandlung vom behandelnden Zahnarzt über die in Betracht kommenden Behandlungsalternativen sowie über die von der Krankenkasse zu tragenden Kostenanteile und die vom ihm zu tragenden Kostenanteile in Textform zu informieren.
Hiermit ist eine schriftliche oder elektronische Erklärung des Versicherten zu verknüpfen, dass er über die in Betracht kommenden Behandlungsalternativen einschließlich einer zuzahlungsfreien Behandlung auf der Grundlage des einheitlichen Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen sowie über die Kosten, die mit den Behandlungsalternativen gegebenenfalls für ihn verbundenen sind, informiert worden ist.
Die BMV-Z Partner vereinbaren für die Erklärung des Versicherten nach Satz 9 verbindliche Formularvordrucke und bestimmen den Zeitpunkt, ab dem diese verbindlich zu verwenden sind.
Die KZV'en überprüfen anlassbezogen die Einhaltung der Informations- und Aufklärungspflichten.
Das TSVG-Gesetz wird im Mai 2019 rechtskräftig.
Münster 3. & 4. Mai 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/42/2-Kurse-Munster.pdf
Berlin 8. Juni -der entgleiste Fall
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/38/Der-entgleiste-Fall.pdf
Wiesbaden 14. & 15. Juni 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/43/2-Kurse-Wiesbaden.pdf
Stuttgart 28. & 29. Juni 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/44/2-Kurse-Stuttgart.pdf
Düsseldorf 8.-10. November 2019
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/47/12-Sympos-Dusseldorf.pdf
Skripte bestellen
https://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/48/Skripte-bestellen.pdf
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