Kiss Orthodontics

EBZ + KZV-Gutachten+Selbstschutz

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

einzelne KZV'en geben Empfehlungen zur Ergänzung der EBZ-Planung bei einer KZV-Begutachtung.

Zitat:
Die BEMA-Nr. 5 (Kieferorthopädische Behandlungsplanung) beinhaltet die Entwicklung eines befundorientierten Therapiekonzeptes sowie Aufklärung des Patienten und Dokumentation, einschließlich Erstellung eines Behandlungsplanes. Die Dokumentation ist dem Patienten anzubieten und auf Wunsch auszuhändigen.
Die im Rahmen des elektronischen Antragsverfahrens übertragenen Informationen aus den sieben Auswahl-/ Schlüssellisten geben in der Regel nicht das gesamte Therapiekonzept wieder.
Auf Bundesebene bestand Einigkeit mit den Krankenkassen, dass diese Angaben im Antragsverfahren zunächst ausreichend sind.
Im Falle einer Begutachtung ist dem Gutachter entsprechend Anlage 4 zum BMV- Z neben den üblichen Unterlagen (Rö-Bilder, Modelle, Fotografien sowie die dazugehörigen Auswertungen) auch das dokumentierte BEHANDLUNGSKONZEPT zu übersenden.

EBZ- Anträge verzichten auf Selbstschutz vor Regress, Gerichten und komplexen Patientenwechsel?

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