Kiss Orthodontics

Stress mit KZV-Gutachter

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Stress mit KZV-Gutachter entsteht bei der KIG-Einstufung,
bei Verknüpfung von Therapie & Wirtschaftlichkeit bei Erstanträgen, Nachanträgen, Therapieänderungen und Verlängerungsanträgen.
Meist wird das Problem einvernehmlich gelöst.

Einzelne Gutachter bewerten laufende GKV-Behandlungen RETROSPEKTIV wirtschaftlich. Anlaß hierzu ist der eingereichte Nach-, Therapieänderungs- oder Verlängerungsantrag in der Retentionsphase. Dieser Antrag wird abgelehnt und gleichzeitig der Zeitpunkt der MB-Entfernung als zeitlicher Endpunkt der BEMA-Behandlung nachträglich im Gutachten kategorisch festgelegt.

Die Retentionsphase wird durch solche Gutachter als UNWIRTSCHAFTLICH eingestuft. Die Einhaltung des medizinischen Standards ist dem KZV-Gutachter gleichgültig.

Solche KZV-Gutachten führen zur Feststellung einer unwirtschaftlichen Behandlung durch die GKV. Es folgt ein Antrag eines sonstigen Schadens bei der Prüfungsstelle der KZV mit Regress beim Behandler.

Der Regress beim Antragsteller enthält folgende Forderungen:
- vollständige Rück-Erstattung der Behandlungskosten seit MB-Entfernung
- vollständige Rück-Erstattung der Gutachterkosten durch den Antrag.

Dem Regress der Prüfstelle kann man widersprechen. Meist wird diesem Widerspruch nicht stattgegeben. Dem Betroffenen verbleibt ein Vorgehen über das Sozialgericht. Dabei ist zu beachten, dass der Gerichtssach-verständige kein KZV-Gutachter aus dem gleichen Bundesland ist.

Das eingeräumte Vorschlagsrecht des Gerichtes zur Benennung eines Sachverständigen sollte man wahrnehmen.

Respekt kann man sich nur erkämpfen!

Nürnberg 7. & 8. Juli
http://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/22/2-Kurse-Nurnberg.pdf

Bonn 14. Oktober
http://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/23/Kurs-in-Bonn.pdf

Düsseldorf 10.-12. November
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Münster 01.-02. Dezember
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Garmisch-09.-12. Februar 2018 Fasching
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