AVL-Informations+ Angebots Pflicht
Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,
neben der medizinischen Risiko-Aufklärung, der Kosten-Aufklärung
muss der ärztliche Leistungsanbieter Behandlungsalternativen aufzeigen.
Analog hierzu ist es geboten GKV-Versicherten medizinisch sinnvolle diagnostische & therapeutische AVL zu erklären, anzubieten und auf die folgende Kostenbelastung hinzuweisen (§630c Abs. 3 BGB).
Zu den Informations-Pflichten gehört zudem, vor unnötigen Behandlungen und unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen für medizinisch nicht sinnvolle Maßnahmen die Patienten zu bewahren.
Hat der Zahnarzt seine Aufklärungs- und Hinweispflichten erfüllt (Nachweis ?), so ist es allein Sache des Patienten, sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zu entscheiden.
Gerade im Hinblick auf gesundheitliche und finanzielle Risiken sollte das Praxisteam im eigenen Interesse die langfristig überlegte Entscheidung des Patienten dokumentieren. Das Behandlungsteam entspricht damit dem Anliegen des § 630c Abs. 1 BGB, wonach Behandelnder und Patient zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken, bzw. ein therapeutisches Bündnis eingehen sollen.
Bleiben Sie KiSS im Kampf für die KFO gewogen ?
München, 18-19. September parallel zur Wies'n
http://www.kiss-orthodontics.de/kfoaktuell/symposium.pdf?141208
KFO-Ratgeber der Stiftung Warentest zum Bestellen
http://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/9/KFO-Ratgeber.pdf
KiSS-Symposium 6.-8. November in Düsseldorf
http://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/7/Symposium-Dusseldorf.pdf
Kurs in Mannheim 21. Nov. parallel zur DGKFO
http://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/8/Kurs-Mannheim.pdf
Fasching 5.-9. Februar Wintersymposium in Garmisch
http://www.kiss-orthodontics.de/admin/events/10/Fasching-in-Garmisch.pdf
KiSS - Skripte zum bestellen
http://www.kiss-orthodontics.de/skripte/skripte-bestellen.pdf
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