Kiss Orthodontics

Wann ist eine Rechnung NICHT fällig?

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der BGH hat mehrfach entschieden, dass bei der ärztlichen Rechnungslegung nach GOÄ/GOZ ein formaler Fehler nicht dazu führt, dass die gesamte Rechnung nicht fällig ist. Nur das anteilige Honorar für fehlerhafte Positionen muss nicht ausgeglichen werden.

Zu diesen Fehlern zählen formale Mängel bei ANALOG-Positionen, nicht patientenbezogene Begründungen bei erhöhten Faktoren, Nichtangabe der versorgten Zähne, unklare Laborgesamtkosten ohne detaillierten Laborbeleg, nicht nachweisbare Materialkosten, usw.

Der Maßstab für die Fälligkeit von angesetzten GOZ-/GOÄ-Ziffern, M & L -Kosten und Faktor-Begründungen ist die Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit für den Zahlungspflichtigen / Kostenträger. Eine pauschale Begründung ohne Bezug zu den Befunden des Patienten ist nicht erstattungsfähig.

Die Ablehnung der Erstattung des geforderten Honorars ist als Aufforderung zur verbesserten & verständlicheren Begründung und/oder Rechnungs-Korrektur anzusehen.

Quelle: LG Hamburg Az: 332 S 61/14 vom 29.06.2016.

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