Kiss Orthodontics

Unklare Therapiekosten bei GKV-Patienten

Verehrte Leser *
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mangelhafte bzw. nicht nachweisbare wirtschaftliche Aufklärung bei GKV-Patienten kann zum vollständigen Vergütungsverlust führen. Hierzu urteilt das BSG am 19. März 2020 messerscharf.

Quelle: BSG Az. B1 KR 20/19 R

Bei ungesicherter Kostenübernahme entsprechend dem Patientenrechtegesetz § 630c Abs. 3 S. 1 BGB gilt:
" Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist, oder ergeben sich hierfür Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Behandlungsbeginn über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren."
Hinweis
Der Arzt muss im Streitfall die ordnungsgemäße wirtschaftliche Aufklärung von Patient & Versicherten mittels Dokumenten nachweisen.

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